

Grundsätzlich sind die Kosten für Wohnen und Pflege in unseren Alten- und Pflegeheimen privat zu zahlen. Dieser Eigenanteil verringert sich durch die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Die Pflegekassen erstatten deshalb je nach Pflegegrad unterschiedliche Beträge. Im stationären Bereich sind diese bei:
Pflegegrad 1 | 125 Euro |
Pflegegrad 2 | 770 Euro |
Pflegegrad 3 | 1262 Euro |
Pflegegrad 4 | 1775 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.005 Euro |
Die Rechnungstellung für den Eigenanteil erfolgt immer zu Beginn des Monates im Voraus. Unter bestimmten Umständen kann zusätzlich ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt werden.
Wir unterstützen Sie hierbei gerne und informieren Sie über die nächsten Schritte. Ihre Anliegen behandeln wir selbstverständlich diskret und vertraulich.