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Kreisaltenheime Traunstein GmbH

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Pflegesätze ab 01.01.2024

(Monatsabrechnung aufgrund von 30,42 Kalendertagen)

Tagessatz

Einzelzimmer Doppelzimmer
Pflegegrad 1: 116,70 € 109,85 €
Pflegegrad 2: 131,62 € 124,77 €
Pflegegrad 3: 147,80 € 140,95 €
Pflegegrad 4: 164,66 € 157,81 €
Pflegegrad 5: 172,22 € 165,37 €

Übliche monatliche Leistung der Pflegekasse:

Grundsätzlich sind die Kosten für Wohnen und Pflege in unseren Alten- und Pflegeheimen privat zu zahlen. Dieser Eigenanteil verringert sich durch die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Die Pflegekassen erstatten deshalb je nach Pflegegrad unterschiedliche Beträge. Im stationären Bereich sind diese bei:

Pflegegrad 1: 125,00 €
Pflegegrad 2: 770,00 €
Pflegegrad 3: 1.262,00 €
Pflegegrad 4: 1.775,00 €
Pflegegrad 5: 2.005,00 €

Die Rechnungstellung für den Eigenanteil erfolgt immer zu Beginn des Monates im Voraus. Unter bestimmten Umständen kann zusätzlich ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt werden.

Wir unterstützen Sie hierbei gerne und informieren Sie über die nächsten Schritte. Ihre Anliegen behandeln wir selbstverständlich diskret und vertraulich.

Gemäß § 43c SGB XI gewährt die Pflegekasse seit 01.01.2022 zusätzlich einen bewohnerindividuellen Leistungszuschlag für die Pflegegrade 2 bis 5, der den Eigenanteil für das Entgelt für allgemeine Pflegeleistungen verringert. Die Höhe des individuellen Leistungszuschlags richtet sich danach, wie lange ein Bewohner schon Leistungen der vollstationären Dauerpflege erhält:

Dauer des Leistungsbezugs – begonnene Monate Höhe des Leistungszuschlags (%-Anteil vom Eigenanteil für das Entgelt für allgemeine Pflegeleistungen) 01.01.2024
bis 12 Monate 15 %
über 12 Monate bis 24 Monate 30 %
über 24 Monate bis 36 Monate 50 %
über 36 Monate 75 %

Rechenbeispiel:

Monatliche Kosten Einzelzimmer Doppelzimmer
Pflegegrad 1
Monat (30,42 Tage) 3.550,02 € 3.341,64 €
Anteil Pflegekasse 125,00 € 125,00 €
verbleibende Kosten 3.425,02 € 3.216,64 €

Monatliche Kosten Einzelzimmer Doppelzimmer
Pflegegrad 2
Monat (30,42 Tage) 4.003,88 € 3.795,50 €
Anteil Pflegekasse 770,00 € 770,00 €
verbleibende Kosten 3.233,88 € 3.025,50 €
Zur Information: Der EEE beträgt 56 € täglich

Monatliche Kosten Einzelzimmer Doppelzimmer
Pflegegrad 3
Monat (30,42 Tage) 4.496,08 € 4.287,70 €
Anteil Pflegekasse 1.262,00 € 1.262,00 €
verbleibende Kosten 3.234,08 € 3.025,70 €
Zur Information: Der EEE beträgt 56 € täglich

Monatliche Kosten Einzelzimmer Doppelzimmer
Pflegegrad 4
Monat (30,42 Tage) 5.008,96 € 4.800,58 €
Anteil Pflegekasse 1.775,00 € 1.775,00 €
verbleibende Kosten 3.233,96 € 3.025,58 €
Zur Information: Der EEE beträgt 56 € täglich

Monatliche Kosten Einzelzimmer Doppelzimmer
Pflegegrad 5
Monat (30,42 Tage) 5.238,94 € 5.030.56 €
Anteil Pflegekasse 2.005,00 € 2.005,00€
verbleibende Kosten 3.233,94 € 3.025,56 €
Zur Information: Der EEE beträgt 56 € täglich

EEE = Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil

Kosten für Tagespflege
(Montag – Freitag von 8.00 -16.00 Uhr)

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tagespflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Die teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege und zurück. (§ 41 SGB XI)

Die Pflegekasse übernimmt im Rahmen der Leistungsbeträge* den pflegebedingten Aufwand der teilstationären Pflege.

Die Kosten für Unterkunft/Verpflegung sind vom Bewohner zu tragen.

Die Organisation der Abholung wird in Kooperation mit einem Taxiunternehmen geregelt. Der Tagespflegegast wird bis 8 Uhr ins Kreisaltenheim Palling gebracht und um 12.30 Uhr bzw. 16 Uhr erfolgt die Rückfahrt.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können teilstationäre Tagespflege zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder der Kombinationsleistung nach § 38 in Anspruch nehmen, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt. (§ 41 SGB XI)

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