Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,
wir möchten Sie darüber informieren, dass Besuchspersonen weiterhin bei Betreten der Einrichtung einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorzulegen haben. Wir sind ab sofort verpflichtet die 3G Nachweise (Geimpft, Genesen, Getestet) vor Betreten der Einrichtung zu überprüfen. Weitere Informationen finden Sie im Anhang. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.